Neben der notwendigen Konzentration auf bestimmte Rechtsgebiete verstehen wir uns als umfassende Berater von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung. Zu unseren Mandanten gehören mittelständische Kölner Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler verschiedener Branchen, die wir sowohl außergerichtlich als auch in Rechtsstreitigkeiten vor den meisten Gerichten Deutschlands vertreten.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Interessenwahrnehmung in allen mit der Immobilie in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Mehrere Immobilienverwaltungen und private Vermieter, die über einen Verwaltungsbestand von insgesamt über 6.000 Einheiten verfügen, nehmen uns dauerhaft nicht nur in miet- und pachtrechtlichen Auseinandersetzungen, sondern auch bei Streitigkeiten aus angrenzenden Rechtsgebieten in Anspruch. Wir bearbeiten jährlich mehrere hundert Fälle, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Vermieter- bzw. Verwalterstellung unserer Mandanten ergeben.
Schließlich verlieren wir aber auch die Interessen unserer privaten Auftraggeber nicht aus den Augen und beraten und vertreten deren Interessen, wenn es um Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertrags- oder Familienrecht geht.
Die Abwicklung von Verkehrsunfällen und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die ohne anwaltliche Hilfe häufig zu Nachteilen für den Anspruchsteller führt, sowie die Abwehr zu Unrecht ergangener Bußgeldbescheide runden unsere Tätigkeitsfelder ab.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Interessenwahrnehmung in allen mit der Immobilie in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Mehrere Immobilienverwaltungen und private Vermieter, die über einen Verwaltungsbestand von insgesamt über 6.000 Einheiten verfügen, nehmen uns dauerhaft nicht nur in miet- und pachtrechtlichen Auseinandersetzungen, sondern auch bei Streitigkeiten aus angrenzenden Rechtsgebieten in Anspruch. Wir bearbeiten jährlich mehrere hundert Fälle, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Vermieter- bzw. Verwalterstellung unserer Mandanten ergeben.
Schließlich verlieren wir aber auch die Interessen unserer privaten Auftraggeber nicht aus den Augen und beraten und vertreten deren Interessen, wenn es um Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertrags- oder Familienrecht geht.
Die Abwicklung von Verkehrsunfällen und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die ohne anwaltliche Hilfe häufig zu Nachteilen für den Anspruchsteller führt, sowie die Abwehr zu Unrecht ergangener Bußgeldbescheide runden unsere Tätigkeitsfelder ab.